Zusammenfassung: Gerhartl erhebt mit seinem Beitrag den elektronischen Geschäftsverkehr zum zentralen Element seines Beitrags, indem er auf Zustellungsprobleme sowie den Fristenlauf eingeht. Wie ist dahingehend das Schriftformgebot zu beurteilen und ist zwischen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sowie in Hinblick auf zivilrechtliche Ansprüche zu differenzieren?
Rechtsgrundlagen: § 883 ABGB; § 89 GOG