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Praxiszeit bei einer Verwaltungsbehörde

StandesrechtJudikaturDr. Eduard Klingsbigl, RA (Anmerkung)AnwBl 2012/8302AnwBl 2012, 39 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht eingehend der Frage nach, ob die bei einer GmbH absolvierte Praxiszeit auf die Zeit der praktischen Verwendung im Regime des § 2 RAO anrechenbar ist.

Rechtsgrundlagen: § 2 RAO

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