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Gleichheitswidrigkeit von Bestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes

GerichtsgebührenJudikaturMag. Manuela Bruckner, ÖRAK (Anmerkung)AnwBl 2012/8305AnwBl 2012, 43 - 44 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung stellt der VfGH klar, dass ein Anknüpfen an die grunderwerbssteuerliche Bemessungsgrundlage in Hinblick auf die Wertberechnung für die Eintragungsgebühr unsachlich und somit verfassungswidrig ist. Dieser Mangel steht dem Weiterbestand der genannten Norm über den 31.12.2012 hinaus entgegen.

Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 1 GGG; § 26 Abs 1a GGG

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