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EuGH: Keine Parteienvertretung durch In-House-Lawyers

EuroparechtJudikaturRA lic. iur. Benedict Saupe, ÖRAK Büro BrüsselAnwBl 2012, 541 - 542 Heft 11 v. 1.11.2012

Mit vorliegender Entscheidung hält der EuGH deutlich fest, dass "In-House-Lawyers" ihre Arbeitgeber nicht vor Gericht vertreten dürfen und es daher der Intervention eines Rechtsanwaltes bedarf, um vor Gerichten der EU tätig zu werden und einer Zurückweisung zu begegnen.

EuGH 6.9.2012, C-422/11 p; EuGH C-423/11 p

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