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Gesetzesprüfungsantrag beim VfGH

ZivilprozessrechtJudikaturUniv.- Prof. Dr. Peter G. Mayr, Innsbruck (Anmerkung)AnwBl 2011/8291AnwBl 2011, 388 - 389 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Der Beitrag spricht einen Gesetzesprüfungsantrag des LG Innsbruck an, welcher darauf abzielt, den Begriff "ungeprüft" in § 54 Abs 1a ZPO in Bezug auf Kostenverzeichnisse als verfassungswidrig zu erklären.

Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1a ZPO

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