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Rechtsprechung: Disziplinarrecht

RechtsprechungRechtsanwaltRA Dr. Eduard Klingsbigl (Anmerkung)AnwBl 2011, 239 - 240 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung widmet sich die entscheidende Instanz den Voraussetzungen eines Schuldspruchs nach § 3 DSt und stellt eindeutig fest, dass die verletzte Berufspflicht bei sonstiger Nichtigkeit zwingend anzuführen ist.

Rechtsgrundlagen: § 38 Abs 2 DSt

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