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Antrag des LG Wels zur Aufhebung von Teilen des § 54 Abs 1 a ZPO in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2009, BGBl I 2009/52, wegen Verfassungswidrigkeit

RechtsanwaltJudikaturAnwBl 2011/8275AnwBl 2011, 146 - 147 Heft 3 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Der VfGH beschäftigte sich mit dem Kostenrekurs in einem Besitzstörungsverfahren. Das LG Wels hatte hierbei den Antrag gestellt, in der durch das Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 2009/52, eingefügten Bestimmung des § 54 Abs 1 a ZPO die Sätze 2 bis 4, hilfsweise nur den vierten Satz, als verfassungswidrig aufzuheben. Mit einer Anmerkung von RA Dr. Markus Heis und Mag. Renate Thellmann, ÖRAK.

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