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§ 206 BAO - Abstandnahme von der Festsetzung setzt auch Uneinbringlichkeit im Haftungswege voraus

SteuerrechtJudikaturUniv.-Lektor Dr. Franz Philipp Sutter, WienAnwBl 2011/8301AnwBl 2011, 530 - 531 Heft 12 v. 1.12.2011

§ 206 BAO

Mit seiner Entscheidung stellt der VwGH klar, dass Maßnahmen im Regime des § 206 BAO davon abhängen, ob unter Heranziehung einer anspruchbezogenen Betrachtung ein Anspruch einbringlich ist oder nicht.

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