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Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht in Klagen, in Vorbringen der RAe, in Schriftsätzen und Mahnschreiben

RechtsanwaltJudikaturAnm. v. Dr. Eduard Klingsbigl, RAAnwBl 2010/8252AnwBl 2010, 435 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellte die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission fest, inwieweit eine geringfügig von den Tatsachen abweichende Darstellung der Begleitumstände in einem rechtsanwaltlichen Mahnschreiben eine disziplinäre Fehlung darstellt. Gilt die Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht des § 178 ZPO ebenso für Rechtsvertreter und Vorbringen in Mahnschreiben? Mit einer Entscheidungsanmerkung von Eduard Klingsbigl.

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