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Rechtsanwaltsordnung und Geldwäscherei

RechtsanwaltSonstigesPräsident Dr. Benn-IblerAnwBl 2010, 285 Heft 6 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Benn-Ibler nimmt zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung Stellung, die verbesserte Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei vorsieht. In dieser Änderung wurden die Sorgfaltspflichten, die der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit geldwäschegeneigten Geschäften zu berücksichtigen hat, überarbeitet und den Wünschen der FATF angepasst.

Rechtsgrundlagen: § 8b Abs 6 RAO; § 165 StGB

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