Zusammenfassung: Die Autorin geht auf aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf Rechtsanwaltsanwärter und auf das Pensionsantrittsalter ein. Mit 1. 1. 2011 werden Rechtsanwaltsanwärter, die bereits im Jahr 2010 in den Stand aufgenommen wurden, auch in das Versorgungssystem der Rechtsanwaltschaft einbezogen, ferner weist sie auf die Erhöhung des Pensionsantrittsalters hin.
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