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§ 94 Ärztegesetz - Gesetzlich festgeschriebenes Schlichtungsverfahren

ÄrzterechtJudikaturRA Mag. Klaus Ferdinand Lughofer LL.M.AnwBl 2009/8184AnwBl 2009, 185 - 187 Heft 4 v. 1.4.2009

Zusammenfassung: Der Beitrag befaßt sich mit der Frage, ob die Nichtdurchführung eines normierten Schlichtungsverfahrens ein strafrechtlich relevantes Verfolgungshindernis darstellen kann.

Rechtsgrundlagen: § 94 ÄrzteG

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