Zusammenfassung: Der Beitrag informiert kurz über die Vorgehensweise bei der Antragsstellung auf Beitragsbefreiung oder Beitragsermäßigung für die Zusatzpension für das Kalenderjahr 2009, weiters über die Möglichkeit der Erteilung einer Einzugsermächtigung iZm dem Pensionskonto und der elektronischen Einsicht in die Kontonachricht. Ebenso wird über die derzeitige Höhe der Pauschalvergütung pro Jahr für Leistungen der RA im Zuge der Verfahrenshilfe vor dem UVS und die per 1. Jänner 2009 wirksam werdende VwGH- und UVS- Aufwandersatzverordnung berichtet.