Zusammenfassung: Die OBDK beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen Umständen der Anschein der Befangenheit vorliegt, wenn ein Disziplinarverfahren gegen ein langjähriges Mitglied des DR geführt wird, der für dieses Verfahren zuständig wäre.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 Satz 1 DSt