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Beschwerdekosten nach dem Grundrechtsbeschwerde-Gesetz

Wichtige InformationenRechtsanwaltAnwBl 2008, 384 Heft 10 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert kurz über die Erhöhung der Beschwerdekosten von 700,- auf 800,- für eine Grundrechtsbeschwerde. Die Erhöhung wurde durch BGBl II 2008/321 kundgemacht.

Rechtsgrundlagen: § 8 GRBG

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