Die Autorin (zuständige Generalanwältin in der Rs) nimmt die Eugh-Entscheidung in der Rs Meilicke, in der diese die beantragte Beschränkung der zeitlichen Urteilswirkung wegen Präklusion ablehnte, zum Anlass, um sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen und Auswirkungen einer derartigen Begrenzung auseinanderzusetzen.
EuGH 06.03.2007, Rs C-292/04 (Meilicke)