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Rechtsprechung

RechtsanwaltAnm. v. Prof. Dr. Walter StriglAnwBl 2007/8115AnwBl 2007, 478 - 479 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Ein Privatgutachten eines Psychiaters, das eine krankheitsbedingte Einschränkung der Handlungs- und Schuldfähigkeit des rk Verurteilten attestiert, kann als neue Tatsache bzw Beweismittel iSd § 353 Z 2 StPO qualifiziert werden, das die Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens rechtfertigt.

Rechtsgrundlagen: § 353 Z 2 StPO; § 77 Abs 1 DSt

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