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OBDK, 28.06.2004, 12 Bkd 1/04 (Rechtsanwalt)

RechtsanwaltStrigl (Glosse)AnwBl 2006/8037AnwBl 2006, 287 - 288 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Organisationsmängel einer Rechtsanwaltskanzlei, die sich in gravierenden Sorgfaltsverstößen bei der Honorarabrechnung und der Abfertigung von Honorarklagenäußern, begründen eine grob fahrlässige Verletzung der Berufspflichten des Rechtsanwalts.

OBDK, 28.06.2004, 12 Bkd 1/04

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