Zusammenfassung: Der Autor zeigt in Hinblick auf die angestrebte gesetzliche Verankerung einer Gruppenklage mögliche Varianten zur Einführung dieses Massenverfahrens im österreichischen Zivilprozessrecht. So stellt er die verstärkte Anwendung von Verfahrensverbindungen bzw -delegationen, einen Ausbau der Anfechtungsmöglichkeiten, eine Erweiterung des Testverfahrens oder den vermehrten Einsatz von Zwischenurteilen als primäre Schritte in einem mehrstufigen Modell zur Diskussion. Weiters behandelt er aber auch die Frage, wie den Verfahrensrechten des Art 6 MRK durch ein echtes Massenverfahren entsprochen werden könnte, nimmt Stellung zur Bindungswirkung einer Gruppenentscheidung, zur Bestimmung eines Gruppenklagevertreters sowie zur Aufteilung der Verfahrenskosten.