Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Anfechtung von Begründungs- und Feststellungsmängeln im Rahmen einer strafprozessualen Nichtigkeitsbeschwerde Stellung und beleuchtet die Abgrenzungsmerkmale zwischen den Nichtigkeitsgründen der Z 5, Z 9 und Z 10 von § 281 Abs 1 stopp. Dabei bezieht er auch einschlägige Lehrmeinungen in seine Erwägungen mit ein.