§ 20 StGB; § 20b StGB; § 1 StGB; § 61 StGB
Der OGH erläutert, dass die Frage der Anordnung der Abschöpfung der Bereicherung nach der Sachlage im Ausführungszeitpunkt der Straftat zu beurteilen ist, wobei bei Rechtsänderungen ein Günstigkeitsvergleich durchzuführen ist.