§ 15a GmbHG; § 92 GmbHG; § 7 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Bestimmung eines Notgeschäftsführers oder Notliquidators in die Kompetenz des Gerichts fällt; ein Gesellschafter besitzt keinen Bestellungsanspruch, wohl aber ein Vorschlagsrecht sowie die Rekurslegitimation.