Zusammenfassung: Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgestaltungen von Flächenwidmungsplänen. Dabei prüfen sie insbesondere, ob die Antragsteller bei einer beantragten Umwidmung zur Einreichung der Entscheidungsgrundlagen von der Gemeinde verpflichtet werden können und inwieweit die Aufwendungen für die Erstellung der Entscheidungsunterlagen auf die Antragsteller abgewälzt werden dürfen. Nach Meinung der Autoren steht eine derartige Kostenabwälzung nicht in Einklang mit dem in § 2 F-VG normierten Grundsatz der Selbstträgerschaft, sodass nach Ansicht der Verfasser allfällig in Rechnung gestellte Kosten im Amtshaftungsweg zurückgefordert werden könnten.