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Strukturelle Kommutabilität von zweiaktigem Delikt und Sonderdelikt bei § 81 Abs 1 Z 2 StGB?

StrafrechtMag. Dr. Adrian Eugen Hollaender, RAA und Univ.Doz., WienAnwBl 2005, 497 - 503 Heft 11 v. 1.11.2005

Zusammenfassung: Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Frage, ob § 81 Abs 1 Z 2 StGB, der die fahrlässige Tötung eines anderen infolge Lenkens eines Fahrzeugs in alkoholisiertem Zustand sanktioniert, strafrechtlich auch als Sonderdelikt behandelt werden könnte.

Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 Z 2 StGB

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