vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 11.03.2004, 12 Os 4/04

Strafprozessrechta. Univ.Prof. Dr. Andreas Venier, InnsbruckAnwBl 2004/7942AnwBl 2004, 473 - 474 Heft 9 v. 1.9.2004

§ 498 Abs 5 StPO; § 467 Abs 3 StPO

Der OGH legt dar, dass die Zurücknahme einer Strafberufung zum Vorteil des Angeklagten auch die Prüfung einer damit verbundenen Beschwerde gegen den Widerruf einer bedingten Strafnachsicht ausschließt.

OGH 11.03.2004, 12 Os 4/04

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!