§ 20 BAO; § 99 EStG; § 100 EStG; § 102 EStG; § 117 BAO
Der VwGH legt dar, dass Erlässe des Finanzministeriums bei Ermessensentscheidungen der Finanzbehörden zu beachten sind und erörtert, dass der Konzertveranstalter jede Honorarleistung an beschränkt abgabenpflichtige Künstler um die Einkommensteuer kürzen muss. Sutter weist in seiner Anmerkung auf das daraus resultierende Rückgriffsrecht des Veranstalters hin.