Art 83 BVG; § 73 Abs 2 AVG
Der VfGH prüft Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Ablehnung der Antrittsbefugnis bei der Rechtsanwaltsprüfung, legt dar, dass der Präsident des OLG zur Zurückweisung eines diesbezüglichen Ansuchens mangels Beschwer verpflichtet ist und erläutert, dass die Beschlussfassung durch die OBDK aufgrund eines Devolutionsantrags eine Missachtung des Rechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter begründet.