§ 195 AktG; § 199 AktG; § 90 AktG
Der OGH legt dar, unter welchen Voraussetzungen ein Angehöriger des Aufsichtsrats wegen früherer Erledigung von Obliegenheiten des Vorstands von seiner Wiederernennung ausgeschlossen ist und erörtert Rechtsmittelmöglichkeiten gegen den Ernennungsbeschluss.