§ 82 GmbHG; § 167 HGB; § 169 HGB
Der OGH beschreibt das rechtliche Schicksal von auf Verrechungskonten verbuchten Guthaben, die mit Einwilligung des Kommanditisten in der Einbringungsbilanz als Eigenkapital ausgewiesen wurden, bei Einbringung der KG in die Komplementär-GmbH.