§ 114 Abs 4 StPO; § 149a StPO; § 381 Abs 1 Z 1 StPO; § 381 Abs 2 StPO; § 381 Abs 3 StPO; § 389 Abs 1 StPO; § 89 Abs 2 TKG; § 89 Abs 3 TKG
Der OGH erörtert, in welcher Höhe Aufwendungen des Telekommunikationsunternehmens für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs bei der Bemessung des Pauschalkostenbeitrags einbezogen werden können und betont die Unzulässigkeit der amtswegigen Richtigstellung durch das OLG.