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ZivilrechtDr. Georg Fialka, Rechtsanwalt, WienAnwBl 2003, 646 Heft 12 v. 1.12.2003

Zusammenfassung: Fialka veranschaulicht anhand eines konkreten Beispiels, wie die Spesen bei Eintreibung durch einen Rechtsanwalt oder eines Inkassobüros differieren und kritisiert, das die Bestimmung des § 1333 Abs 3 ABGB die Ersatzfähigkeit bestimmter Kosten nur unzureichend regelt.

Rechtsgrundlagen: § 1333 Abs 3 ABGB

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