Zusammenfassung: Fialka veranschaulicht anhand eines konkreten Beispiels, wie die Spesen bei Eintreibung durch einen Rechtsanwalt oder eines Inkassobüros differieren und kritisiert, das die Bestimmung des § 1333 Abs 3 ABGB die Ersatzfähigkeit bestimmter Kosten nur unzureichend regelt.
Rechtsgrundlagen: § 1333 Abs 3 ABGB