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Entscheidung - OBDK, 24.03.2003, 4 Bkd 3/02

RechtsanwaltStriglAnwBl 2003/7899AnwBl 2003, 625 Heft 11 v. 1.11.2003

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die unterlassene Information über eine Besetzungsänderung des Disziplinarsenats die Nichtigkeit des Disziplinarverfahrens begründet.

OBDK, 24.03.2003, 4 Bkd 3/02

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 2 DSt

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