§ 914 ABGB; § 220 AktG; § 2 UmwG; § 3 UmwG
Der OGH legt dar, dass die falsche Bezeichnung einer Umwandlung als Verschmelzung deren Rechtsgültigkeit nicht beeinträchtigt und erörtert, dass die Verschmelzungsumwandlung die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung nicht voraussetzt.