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Entscheidung - VO (EG) Nr 44/2001 = Verordnung des Rates vom 22.Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I-Verordnung)

ZivilprozessrechtPeter G. MayrAnwBl 2002/7828AnwBl 2002, 483 - 485 Heft 9 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Der OGH legt dar, dass der Konsument im Geltungsbereich der sogenannten Brüssel I-Verordnung (Nr. 44/2001) die Klage gegen seinen im Ausland ansässigen Geschäftspartnern bei seinem Wohnsitzgericht einbringen kann.

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