Zusammenfassung: Der OGH legt dar, dass der Konsument im Geltungsbereich der sogenannten Brüssel I-Verordnung (Nr. 44/2001) die Klage gegen seinen im Ausland ansässigen Geschäftspartnern bei seinem Wohnsitzgericht einbringen kann.
Zusammenfassung: Der OGH legt dar, dass der Konsument im Geltungsbereich der sogenannten Brüssel I-Verordnung (Nr. 44/2001) die Klage gegen seinen im Ausland ansässigen Geschäftspartnern bei seinem Wohnsitzgericht einbringen kann.