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Der Ersatz immaterieller Schäden Zukunftsvisionen unter Berücksichtigung der Entwicklung in anderen Ländern

ZivilrechtDr. Ivo Greiter, Rechtsanwalt, InnsbruckAnwBl 2002, 442 - 452 Heft 9 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Aufbauend auf einer rechtsvergleichenden Übersicht zahlreicher Judikaturnachweise nimmt der Autor Stellung zum Reformbedarf des österreichischen Schadenersatzrechts bezüglich der Ersatzfähigkeit immaterieller Schäden. Greiter spricht sich dabei für eine Anhebung der Schmerzengeldbeträge bei gravierenden Verletzungsfolgen aus, plädiert aber auch für die Begründung eines Schmerzengeldanspruchs bei fehlendem Schmerz- oder Erlebnisempfinden des Verletzten oder lebenszeitverkürzenden Schädigungen. Weiters stellt er eine schadenersatzrechtliche Ersatzleistung an nahe Familienangehörige bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung oder im Bereich der Gefährdungshaftung sowie eine Anhebung der Haftungshöchstgrenzen im EKHG zur Diskussion.

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