vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OLG Wien, 13.08.2001, 15 R 135/01k

MedizinDr. Josef Lachmann, RechtsanwaltAnwBl 2002/7822AnwBl 2002, 421 - 423 Heft 7 und 8 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Das OLG Wien führt aus, dass Psychotherapeuten wie auch Rechtsanwälte nach Entbindung von der Geheimhaltungspflicht zur Aussage verpflichtet sind, also keine Aussageverweigerung mehr geltend machen können. Lachmann kritisiert in seiner Anmerkung diese Rechtsauffassung und verweist auf Lehrmeinungen, die die Möglichkeit zur Entbindung der Psychotherapeuten von ihrer Geheimhaltungspflicht ablehnen und auf eine eigenverantwortliche Ausübung des Aussageverweigerungsrechts plädieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!