§ 44 Abs 2 EO
Der OGH erörtert, dass die Genehmigung des Aufschubs der Pensionspfändung, bei der die Pensionsversicherung der Arbeiter als Drittschuldner fungiert, keine Sicherheitsleistung voraussetzt.
OGH 30.01.2002, 3 Ob 4/02p
§ 44 Abs 2 EO
Der OGH erörtert, dass die Genehmigung des Aufschubs der Pensionspfändung, bei der die Pensionsversicherung der Arbeiter als Drittschuldner fungiert, keine Sicherheitsleistung voraussetzt.
OGH 30.01.2002, 3 Ob 4/02p