Zusammenfassung: Bisanz berichtet über die Anhängigkeit des Verfahrens vor dem EuGH, in dem die (internationale) Zuständigkeit für die Einklagung von Gewinnversprechen geprüft wird sowie von der Zugrundelegung des Art 13 des Brüsseler Übereinkommens, wobei er auf dessen Ersetzung durch die Verordnung EG Nr. 44/2001 ab 1.3.2002 hinweist.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Brüsseler Übereinkommen; EuGVVO