Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1998 zum Anlass, sich mit der strikten Ablehnung des OGH zur Durchführung eines Lügendetektor- oder Polygraphentest im Strafprozess kritisch auseinander zu setzen. In Anlehnung an das Urteil des BGH vertritt Hollaender dabei die Auffassung, dass insbesondere bei Einwilligung des Beschuldigten zur Durchführung dieser Tests dessen Dispositionsfreiheit höherrangig einzustufen wäre, insofern also keine Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte vorliegen würde.