§ 219 AktG; § 220 AktG; § 226 AktG; § 9 AußStrG
Der OGH prüft, ob der Gläubiger, der bei einer Verschmelzung seine fällige Forderung bereits mittels Klage gegen die Übernahmegesellschaft dargelegt hat, auch einen Anspruch auf Sicherstellung hat.
OGH 17.01.2001, 6 Ob 121/00p