Zusammenfassung: Der Autor bekräftigt die Zweifel der ÖRAK an der Verfassungskonformität einer Steigerungsrate bei der Einkommensteuervorauszahlung bis zu 20 %, verweist auf einen diesbezüglichen Prüfungsbeschluss des VfGH zu § 121 Abs 5 EStG und kritisiert das mangelnde Initiativrecht der ÖRAK zur Veranlassung einer Gesetzesprüfung.
Rechtsgrundlagen: § 121 Abs 5 EStG