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Entscheidung - OGH, 16.03.1999, 14 Os 155/98

StrafrechtAnwBl 2002, 74 Heft 2 v. 1.2.2002

§ 310 Abs 1 StGB

Der OGH betont, dass der Geheimhaltung der Daten der mitwirkenden Unternehmen in einem Vergabeverfahren ein höherer Stellenwert zukommt als dem Auskunftsrecht.

OGH 16.03.1999, 14 Os 155/98

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