Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag die strafprozessualen Auswirkungen der gleichzeitigen strafrechtlichen Verfolgung des Beschuldigten und des der Geldwäscherei verdächtigen Strafverteidigers. Dabei stellt sie die Prüfung von Beweisverwertungsverboten zur Diskussion, spricht sich aber, aufgrund der Unmöglichkeit des Ausschlusses des Strafverteidigers, zur Wahrung der Effizienz des Vertretungsverhältnisses und des Fairnessgebots für eine Aufnahme der Ermittlungstätigkeit gegen den Rechtsanwalt erst nach Beendigung des konkreten Verfahrens aus.