Art 234 EGV; Art 89 Abs 2 B-VG; § 90a GOG
Gerichte treffen keine Verbindlichkeit, ein anhängiges Verfahren zu unterbrechen, wenn ein anderes Gericht in einer präjudiziellen Rechtsfrage die Einholung einer Vorabentscheidung initiiert hat.
OGH 17.01.2001, 6 Ob 336/00f