§ 1293 ABGB; § 1431 ABGB
Der OGH legt dar, dass die mangelhafte Ausübung des Vertretungsrechts allenfalls den Verlust des Entgeltanspruchs des Rechtsanwalts zur Folge haben kann.
OGH 09.04.2002, 4 Ob 83/02p
§ 1293 ABGB; § 1431 ABGB
Der OGH legt dar, dass die mangelhafte Ausübung des Vertretungsrechts allenfalls den Verlust des Entgeltanspruchs des Rechtsanwalts zur Folge haben kann.
OGH 09.04.2002, 4 Ob 83/02p