Zusammenfassung: Die OBDK prüft die disziplinarrechtlichen Folgen für einen Rechtsanwalt, der einem Berufskollegen die vorsätzlich falsche und wahrheitswidrige Klageerhebung und -argumentation vorwirft und die Antragstellung auf Auferlegung einer Mutwillensstrafe androht.
OBDK, 06.05.2002, 12 Bkd 12/01