§ 1409 ABGB
Der OGH beschreibt das Ausmaß der Verantwortlichkeit des Rechtsnachfolgers bei Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen eines Unternehmens.
OGH 13.09.2001, 8 Ob 51/01k
§ 1409 ABGB
Der OGH beschreibt das Ausmaß der Verantwortlichkeit des Rechtsnachfolgers bei Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen eines Unternehmens.
OGH 13.09.2001, 8 Ob 51/01k