§ 74 GmbHG
Der OGH legt dar, dass Dienstleistungen des Gesellschafters nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen einer GmbH als eigenkapitalersetzende Leistungen zu qualifizieren sind.
OGH 24.02.2000, 8 Ob 136/00d
§ 74 GmbHG
Der OGH legt dar, dass Dienstleistungen des Gesellschafters nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen einer GmbH als eigenkapitalersetzende Leistungen zu qualifizieren sind.
OGH 24.02.2000, 8 Ob 136/00d