Zusammenfassung: Der Autor prüft in diesem Beitrag, ob ein Leibrentenvertrag wegen Verkürzung über die Hälfte angefochten werden kann. Nach Erörterung des Regelungsgehalts der laesio enormis sowie der rechtlichen Behandlung von Glücks- und Leibrentenverträgen bezieht er die (statistisch bewertete) Lebenserwartung sowie die oberstgerichtliche Rechtsprechung, die in dieser Frage keine einheitliche Linie vertritt, in seine Ausführungen mit ein.