§ 2 UmwG; § 225 c AktG
Wurde die Anspruchshöhe der finanziellen Abfindung der Hauptgesellschafterin bereits in Form eines Vergleichsvertrages bestimmt, fehlt dieser die Beschwer für eine weitere Kontrolle des Abfindungsangebots.
OGH 15.12.1999, 6 Ob 129/99k